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Dr. Heinz Günther Hüsch  

Dr. Heinz Günther Hüsch

Rechtsanwalt.

Dr. Heinz Günther Hüsch, geb. 1929 in Karken, lebt seit 1932 in Neuss. 1952 Studium der Rechtswissenschaften in Köln, 1955 Doktor jur. und 1956 Assessor, seit 1957 selbständiger Rechtsanwalt, Gründer der Kanzlei. Er tritt an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen, auf.

Seit 1956 im Stadtrat von Neuss. 1966-1976 Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, 1976-1990 Mitglied des Deutschen Bundestages, hier u.a. Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, Innenausschuss und Rechtsausschuss sowie Obmann im Flick-Untersuchungsausschuss, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Neue Heimat“ und Vorsitzender des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat in den Jahren 1986-1990. 22 Jahre war er in humanitären Fragen im ehemaligen Ostblock tätig.

An einer Reihe von Gesetzen, u.a. am Umwelthaftungsrecht, Nachbarrecht NRW, bei Steuer- und Gesundheitsreformen, sowie am Einigungsvertrag wirkte er mit. Er ist Verfasser zahlreicher juristischer und politischer Beiträge, Schriftleiter einiger Bücher und Urheber zahlreicher Rundfunksendungen. Er verkörpert mehr als 50-jährige juristische Erfahrung als Rechtsanwalt, Unterhändler, Verhandlungsführer und Mitglied deutscher gesetzgebender Körperschaften. Er ist Mitglied des Deutschen Juristentages.

Fremdsprache: Englisch


Der Titel „Rechtsanwalt” bzw. „Rechtsanwältin” wird nur in der Bundesrepublik Deutschland geführt.