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Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft zum 1.6.2007 wurden die Zulassungsvorschriften der Rechtsanwälte bei Gerichten geändert. Die gebundene Zulassung wurde aufgehoben, bis auf die Zulassung zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Alle Rechtsanwälte sind nun bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie den obersten Bundesgerichten, mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen, postulationsfähig.
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